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Schneller als man glauben möchte, kann man selbst oder eine nahestehende Person mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Dies kann dadurch geschehen, dass man sich selbst auf ein Mal in der Position des Beschuldigten, des Opfers oder auch als Zeuge wiederfindet.
In jedem dieser Fälle stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Strafrecht mit einem offenen Ohr, Kompetenz und viel Engagement zur Seite.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen kleinen Ratgeber bereitstellen, der Ihnen hoffentlich hilft, einen ersten Überblick über Ihre ganz persönliche Situation zu gewinnen:
erfahren Sie in der Regel erstmalig durch eine Hausdurchsuchung, Verhaftung oder eine Vorladung durch die Polizei von dem Ermittlungsverfahren gegen Sie.
In allen drei Fällen ist es unbedingt notwendig, sofort einen Verteidiger zu kontaktieren. Auch wenn es wie in einem schlechten Film klingt aber: Alles was Sie sagen kann und WIRD gegen Sie verwendet! Es ist daher absolut ratsam, NICHTS zu sagen und alles Weitere über Ihre/n Strafverteidiger/in abzuwickeln.
Als Fachanwältin für Strafrecht habe ich selbstverständlich eine Notfallnummer unter der Sie mich im Falle einer Verhaftung oder Hausdurchsuchung zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen können!
Verhaftet / eingesperrt zu sein, ist wohl für die meisten Menschen die schlimmste Vorstellung, wenn Sie an Ihre eigene Zukunft denken. Genau aus diesem Grund wird dieses alte Mittel nach wie vor angewendet: Es funktioniert.
Was also tun, wenn die Polizei vor Ihrer Türe steht, um Sie mitzunehmen oder Sie im Rahmen einer alltäglichen Kontrolle erfahren, dass gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt und Sie an Ort und Stelle verhaftet werden?
Grundsätzlich bitte Ruhe bewahren! Sofern die Beamten den Haftbefehl vorliegen haben, lassen Sie sich Ihre Abschrift aushändigen und lesen Sie diese durch. Sie sollten auf jeden Fall unverzüglich eine/n Strafverteidiger/in kontaktieren, damit diese/r am besten sogar bei Ihrer Haftvorführung vor dem Haftrichter anwesend sein kann.
Die Haftvorführung ist eine mündliche Anhörung vor dem Haft- oder Ermittlungsrichter, nachdem eine Person vorläufig festgenommen wurde. Im Rahmen dieses Termins wird zum einen festgestellt, ob die festgenommene Person überhaupt auch die Gesuchte ist. Dann wird der festgenommenen Person, also dem Beschuldigten, erklärt, was ihm vorgeworfen wird und – durch die Einwirkung eines/r Strafverteidigers/in – erörtert, ob nicht eine Haftverschonung oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls, ggf. unter Auflagen, in Betracht kommt, so dass der Beschuldigte wieder auf freiem Fuß ist.
Somit sollten Sie sich im Falle einer Verhaftung unbedingt an dem folgenden Ratgeber orientieren:
Sobald Sie in der Untersuchungshaft (U-Haft) sind, haben Sie einen Anspruch darauf, von Ihrer Familie/Freunden besucht zu werden. Diese müssen sich dafür bei der zuständigen Staatsanwaltschaft um sogenannte Sprechscheine bemühen. Mit einem solchen Sprechschein können Sie dann besucht werden, allerdings gibt es eine Beschränkung der Anzahl und der Dauer der Besuche. Ihr/e Strafverteidiger/in kann Sie dagegen so oft besuchen, wie sie/er es für angebracht bzw. notwendig hält.
Bleiben Sie in jedem Fall während der Verhaftung ruhig und versuchen Sie nicht zu fliehen! Sollten Sie dies tun, wird es beinahe unmöglich Sie aus der U-Haft herauszubekommen! Rufen Sie lieber direkt Ihre/n Strafverteidiger/in an!
Bei einer Hausdurchsuchung wird – wie der Name bereits verrät – die Wohnung oder das Haus eines Beschuldigten oder aber auch eines Nichtbeschuldigten durchsucht, um Beweismittel, Tatgegenstände oder den Beschuldigten selbst zu finden.
Dabei gibt es Regeln, die immer zu beachten sind (grundsätzliches Verbot der Durchsuchung zur Nachtzeit – mit Ausnahmen) und Regeln, die nur bei der Durchsuchung beim Nichtbeschuldigten zu beachten sind.
Es ist daher absolut notwendig, dass Sie sich zu Beginn der Durchsuchung den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen und auch darauf bestehen, diesen erst durchzulesen, bevor mit der Durchsuchung begonnen wird. Möglicherweise richtet sich die Durchsuchung ja gar nicht gegen Sie, sondern gegen Ihren Mitbewohner, Lebensgefährten/in oder Kind.
Was dies konkret bedeutet, klären Sie am besten mit einem/r Strafverteidiger/in, der/die Ihnen genau sagen kann, was in Ihrer konkreten Situation die Polizei darf und was nicht. Wenn Sie mich anrufen, dann bin ich regelmäßig bemüht, noch zu der Durchsuchung selbst dazu zustoßen, sofern Sie sich im Großraum Frankfurt bzw. Rhein-Main-Gebiet aufhalten. Sollten Sie weiter entfernt sein, werde ich gerne versuchen, über mein persönliches Netzwerk einen geeigneten Kollegen/in in Ihrer Nähe zu finden.
Bis zum Eintreffen Ihres/r Strafverteidigers/in sollten Sie auf jeden Fall folgende Handlungsanweisungen beachten:
Bleiben Sie in jedem Fall ruhig und versuchen Sie nicht, mit Gewalt die Durchsuchung zu verhindern. Damit helfen Sie niemandem!
können Sie sich ganz schnell insbesondere in einem sog. Wirtschaftsstrafverfahren („White Collar Crime“) wiederfinden. Zum Beispiel müssen Sie selbst oder Ihre Firma plötzlich feststellen, dass der neue Lieferant nie vorhatte zu liefern (Betrug), oder einem Ihrer Subunternehmer wird Schwarzarbeit vorgeworfen und nun hängen Sie auch mit drin? Oder Sie müssen feststellen, dass Ihre Kasse nicht mehr stimmt (Unterschlagung, Diebstahl)?
Oder aber der gute Freund, der sich nur mal etwas Geld von Ihnen leihen wollte, das Sie eigentlich nach einem Monat wiederbekommen sollten und jetzt ist er weg (Betrug)?
Es gibt zahlreiche Situationen in denen Sie der/die „Dumme“ sind und nun schauen müssen, wie Sie Ihr Geld wiederbekommen, sich gegebenenfalls sogar noch selbst verteidigen müssen, in jedem Fall aber dafür Sorge tragen möchten, dass der Sachverhalt gründlich und umfangreich ermittelt wird.
Zusammen mit meinen Kooperationspartnern und weiteren Zivilrechtsexperten Sorge ich gerne für Sie dafür, dass alles dafür unternommen wird, dass Sie Ihre Schäden ersetzt bzw. Ihre Ausfälle zurückerstattet bekommen.
Als Fachanwältin für Strafrecht arbeite ich zudem auch mit Detektiven zusammen, um für Sie den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären, damit Ihnen nicht noch am Ende der Vorwurf gemacht werden kann, Sie würden versuchen, Sachen zu vertuschen oder zu verdunkeln.
Damit keine Spuren und Erinnerungen möglicher Zeugen verloren gehen, empfiehlt es sich, eine/n Fachanwalt/in für Strafrecht zu kontaktieren, sobald sich Ihr Verdacht erhärtet hat.
Gerne können Sie mich in einem solchen Fall kontaktieren, damit wir vertraulich besprechen können, welche Maßnahmen bei Ihnen geeignet sind und was überhaupt Ihr Ziel ist.
haben Sie nicht nur gerade erst etwas Schreckliches erlebt, das es erst einmal richtig zu verarbeiten gilt, sondern Sie müssen jetzt auch noch direkt einer Vielzahl an Fremden Rede und Antwort stehen und (gegebenenfalls) über Dinge mit diesen Personen sprechen, über die Sie eventuell noch nicht einmal mit Ihren engsten Freunden sprechen würden.
Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine Situation, die die meisten Menschen überfordert. Die meisten fragen sich: Was muss ich eigentlich alles erzählen? Wer hilft mir, wenn ich psychische Probleme habe? Wer hilft mir, wenn ich mit meinem Alltag (physisch oder psychisch) nicht mehr zurechtkomme? Was kann ich tun, damit der Täter mich in der Zukunft in Ruhe lässt? Habe ich Ansprüche gegen den Täter? Wie kann ich diese durchsetzen?
Mit sehr viel Geduld und Empathie nehme ich mich auch gerne Ihres Falles als Opferanwältin an. Wenn Sie dies wollen und es in Ihrem Fall möglich ist, können wir gerne gemeinsam das Verfahren gegen den Täter durch die Nebenklage (gestaltend) begleiten. Bitte kontaktieren Sie mich einfach über das entsprechende Formular.
stellen sich regelmäßig ganz eigene Fragen:
Grundsätzlich gilt, dass der Rechtsstaat davon lebt, dass Zeugen, die eine Straftat beobachtet haben, sich selber bei der Polizei melden und mitteilen, was sie beobachtet haben. Denn nur dann, wenn jeder Bürger sich dementsprechend verhält, kann überhaupt nur sichergestellt werden, dass die Gesetze eingehalten werden bzw. die Nichteinhaltung geahndet wird.
Hinzu kommt, dass der Beschuldigte – selbst oder durch seinen Verteidiger – ein Recht auf vollständige Akteneinsicht hat. Demzufolge erhält der Beschuldigte – also der mögliche Täter – Kenntnis von allen (Zeugen-)Aussagen, die in der Akte sind. Dies ist auch grundsätzlich richtig so, denn wie sollte man sich verteidigen, wenn jeder anonym – am besten auch ohne Konsequenzen – andere Personen beschuldigen könnte.
Natürlich gibt es hiervon Ausnahmen. Wo es diese gibt und welche Möglichkeiten Ihnen als Zeuge rechtlich zur Verfügung stehenm, kann Ihnen Ihr sogenannter Zeugenbeistand erklären. Hierbei handelt es sich um Rechtsanwälte mit Expertise im Bereich des Strafrechtes, die Sie bei Ihren Vernehmungen begleiten und Ihre Interessen im Rahmen eines Strafverfahrens wahrnehmen bzw. vertreten.
Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen hier selbstverständlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.